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| | Ein Benutzungsausweis eröffnet Ihnen den Zugang zu allen Angeboten der Stadtbücherei. |
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| | Sie erhalten Ihren Benutzungsausweis unter Vorlage des gültigen Personalausweises in der Zentralbücherei und in allen Zweigbüchereien innerhalb weniger Minuten. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Nach Zahlung des Benutzungsentgeltes ist Ihr Benutzungsausweis ein Jahr gültig. |
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| | Benutzungsentgelte: |
| | 18 € für Erwachsene
7 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Sozialhilfeempfänger,
Arbeitslose
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| | Mit gültigem Benutzungsausweis können Sie: |
| | Bücher, Zeitschriften, Sachvideos, CD-ROMs, DVDs und andere Medien für 4 bzw. 2 Wochen in der Zentralbücherei und allen Zweigbüchereien ausleihen,
Leihfristen verlängern,
entliehene Medien vormerken gegen ein Entgelt von 1 €,
nicht vorhandene Medien aus anderen Bibliotheken bestellen gegen ein Entgelt von 2,50 €.
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| | Leihfristen: |
| | Die Leihfrist beträgt ab Ausgabetag 28 bzw. 14 Tage.
Die 28-Tage-Leihfrist gilt für Bücher
Die 14-Tage-Leihfrist gilt für Sachvideos, CD-ROMs, DVDs und Zeitschriften.
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| | Wer die Leihfrist überschreitet, muss Versäumnisentgelte entrichten, abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung. Versäumnisentgelte sind in der Benutzungsordnung festgelegt, die jeder Benutzer / jede Benutzerin durch Unterschrift bei der Anmeldung anerkannt hat.
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| | Verlängerung: |
| | Alle Medien können einmal verlängert werden. Die Verlängerung kann erfolgen:
Online im Internet unter http://www.stadtbuecherei-bochum.de/opac/de/user_frm.html.S
An einem der Benutzer-PCs in der Stadtbücherei.
Persönlich unter Vorlage des Benutzungsausweises in allen Büchereien.
Schriftlich in allen Büchereien.
Per Fax: Zentralbücherei: 0234/910-1703.
Per e-mail: stadtbue@bochum.de. Telefonisch zu folgenden Zeiten:
Zentralbücherei: Mo, Di, Do, Fr 10 bis 19 Uhr
Telefon: 0234/910-24 88
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